Deutsche
Muskelstiftung
Unsere ganze Kraft widmen wir unseren an Muskelschwund erkrankten Kindern. Dabei steht die „Spinale MuskelAtrophie“, kurz SMA genannt, zunächst im Mittelpunkt unserer Bemühungen.
Wir glauben fest daran, dass wir mit unserem Engagement auf das Schicksal der Betroffenen aufmerksam machen können und somit weitere Menschen finden, die uns unterstützen. Diese vorwiegend finanzielle Hilfe kann eine erfolgreiche Forschung bewirken und eine Therapie ermöglichen.
Unsere engsten Freunde stehen uns aktiv bei und wir haben erste kleine Erfolge erzielt. Jetzt möchten wir die nächsten Schritte gehen…
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Muskelkrankheiten, insbesondere der „Spinalen MuskelAtrophie“. Hinzu kommt die Öffentlichkeitsarbeit und die Unterstützung von Betroffenen und deren Familien.
Die Forschung nach einer Therapie wird in Deutschland nur unzureichend unterstützt. Es gibt bislang eine geringe staatliche Zuwendung für die Grundlagenforschung, welche aber nicht die Suche nach Behandlungsmöglichkeiten einschließt. Die Dringlichkeit für eine Therapie ist aber sehr hoch, weil jedes Jahr Kinder sterben oder nur mit großem menschlichem und medizinischem Einsatz am Leben erhalten werden. Dabei würde eine dauernde Forschung wahrscheinlich zu einer Therapie führen.
Hierzu bedarf es umfangreicher finanzieller Unterstützung.
Vorsitzende
Michael Kolodzig
1. Vorsitzender
Katrin Theisz
2. Vorsitzende
Martin Wacker
3. Vorsitzender
Aktivitäten
Rechtliches
Der Verein „Philipp & Freunde - SMA Deutschland e.V.“, vertreten durch den Vorstand, hat am 5.Oktober 2010 die Deutsche Muskelstiftung per Stiftungsgeschäft errichtet. Die Deutsche Muskelstiftung wurde als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts beim Regierungspräsidium Karlsruhe am 19.10.2010 anerkannt. Am 15.10.2012 hat das Finanzamt Karlsruhe-Stadt die vorläufige Bescheinigung aus 2010 als ordentlichen Freistellungsbescheid ausgestellt, da die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit vorliegen. Somit ist die Stiftung berechtigt, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.